Devisenumrechnungssätze

Devisenumrechnungssätze für die Mark der — von der Staatsbank der fest­gesetzte, in Mark ausgedrückte Umrechnungsver­hältnisse zu ausländischen Währungen. Sie dienen beim An- und Verkauf von Devisen und Sorten der Umrechnung von Mark in ausländische Währun­gen und umgekehrt. Im Gegensatz zu den Umrech­nungskursen kapitalistischer Länder (auch Wech­selkurse gen.) schwanken sie nicht entsprechend Angebot und Nachfrage auf den Devisenmärkten, sondern werden planmäßig festgelegt. Devisenumrechnungssätze werden gegenüber allen Ländern gebildet. Sie werden differenziert nach allg. Devisenumrecbnungssät­zen und nach Devisenumrechnungssätzen gemäß Währungsvereinbarung bzw. einschl. Aufschlag angewandt. Für den nichtkommerziellen Geld­verkehr (Personenbeförderung, Touristik, Hono­rare, private Unterstützungen, Kosten für Auslandsvertretungen usw.) mit den sozialistischen Ländern werden spezielle, von den allg. De­visenumrechnungssätzen abweichende Sätze in Vereinbarungen mit den sozialistischen Ländern festgelegt. Gegenüber den Währungen kapitalisti­scher Länder werden die allg. Devisenumrech­nungssätze mit einem Aufschlag für nichtkom­merzielle Zahlungen versehen. Dadurch ergibt sich insges. der Umrechnungssatz. Beim Sortenum­tausch besteht eine Spanne zw. An- und Ver­kaufssatz, um die Kosten des Sortengeschäfts zu decken.