Devisenwert

Devisenwert — gemäß Devisengesetz der alle Geldzeichen von Währungen anderer Staaten (andere Währungen), d.h. Münzen und Pa­piergeldzeichen, die im Devisenausland gesetz­liche Zahlungsmittel sind, alle Schecks, Akkredi­tive, Kreditbriefe, Wechsel, Zahlungsaufträge und -anweisungen, Guthaben sowie Gutscheine, die auf andere Währungen lauten, im Devisenausland befindliche Guthaben sowie Forderungen von Deviseninländern gegen Devisenausländer, im Devisenausland ausgegebene oder ausgestellte Sparbücher, Einlagenbücher und Wertpapiere, alle im Devisenausland bestehenden Vermögensbetei­ligungen und -anteile sowie andere Vermögens­rechte von Deviseninländern, Grundstücke und bewegliche Sachen von Deviseninländern im De­visenausland. Weiterhin gehören zu den Devisenwert, sobald sie zw. Deviseninländern und Devisenausländern im Umlauf gegeben werden oder zur Aus- oder Einfuhr über die Zoll- oder Staatsgrenzen der vorgesehen sind: Geldzeichen der Mark der sowie Schecks, Akkreditive, Kreditbriefe, Wech­sel, Zahlungsaufträge und -anweisungen, die auf Mark lauten, im Deviseninland ausgegebene oder ausgestellte Sparbücher, Einlagenbücher und Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine. und Perlen sowie Erzeugnisse daraus. Devisenwert sind auch in der befindliche Vermögenswerte, wenn sie an Devisenausländer übertragen werden oder De­visenausländern gehören, Forderungen, die zugunsten von Devisenausländern begründet werden oder bestehen, Garantien, Bürgschaften u. a. Sicherheiten, die auf andere Währungen lauten oder im Verkehr zw. Deviseninländern und Devisenausländern gestellt werden oder bestehen.