Dienstleistungsabkommen

Dienstleistungsabkommen — Teil der Handels- und Zahlungsabkommen, der die Verrechnung der Dienstleistungen über Clearing­konten nach Zahlungstiteln und z. T. auch nach den Volumina der Zahlungen bestimmt. Im Zah­lungsverkehr zw. den meisten sozialistischen Ländern werden Salden bei nichtkommerziellen Dienstleistungen zu bes. Umrechnungskoeffizien­ten über die Konten für kommerzielle Zahlungen der Länder ausgeglichen, weil für diese Dienst­leistungen keine Außenhandelspreise, sondern Binnenpreise zutreffen (Inanspruchnahme von Waren und Dienstleistungen durch Todristen, Dienstreisende usw.). Diese Binnenpreise haben ein anderes Niveau und eine andere Struktur als die Außenhandelspreise der exportierten und im­portierten Güter und kommerziellen Dienstleistun­gen, die auf der Grundlage der Weltmarktpreise gebildet werden. Zur Sicherung des Äquivalentenaustausches müssen daher entste­hende Salden bei nichtkommerziellen Dienstlei­stungen, die durch Warenlieferungen auszuglei­chen sind, mit Hilfe eines speziellen Umrech­nungskoeffizienten umgerechnet werden.