Dienstleistungsbetriebe des Außenhandels

Dienstleistungsbetriebe des Außenhandels — Wirt­schaftseinheiten der sozialistischen Volkswirt­schaft, die auf der Grundlage des staatlichen Planes und im Rahmen eines zentral festgelegten Leistungsprogramms spezifische Funktionen bei der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Außenhandelsaufgaben wahrnehmen. Dienstleistungsbetriebe des Außenhandels sind ju­ristische Personen und arbeiten nach der wirt­schaftlichen Rechnungsführung. Sie unterstehen dem Ministerium für Außenhandel, das einheit­liche Grundsätze für ihre Tätigkeit erlässt. Zu den Hauptaufgaben der Dienstleistungsbetriebe des Außenhandels gehört es: a) gesamt­gesellschaftliche Interessen und die hierzu er­gangenen staatlichen Orientierungen auf bestimm­ten Gebieten der Außenhandelstätigkeit, insbes. in der Marktarbeit, durchzusetzen und alle dies­bezüglichen Aktivitäten der am Export und Import beteiligten Organe und Betriebe in Außenhandel und Industrie zu koordinieren; b) spezielle Auf­gaben bei der Vermittlung, Vorbereitung, Durch­führung und Kontrolle von Außenhandelsgeschäf­ten zu übernehmen und selbständig zu lösen und die Außenhandelsbetriebe bei der Marktforschung, Werbung, Messe- und Ausstellungstätigkeit, Wa­renkontrolle usw. zu unterstützen; c) im Auftrag von zentralen Staatsorganen bzw. von Augen­handels- und Exportbetrieben möglichst verallge­meinerungsfähige Ergebnisse bzw. Organisations­lösungen zu erarbeiten (z. B. bei der Analyse und Prognose der Außenhandelsumsatz- und Auslands­preisentwicklung, der Rationalisierung der Ar­beitsprozesse im Augenhandel usw.).