Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag — Sammelbegriff für alle Arten von Verträgen, in denen sich ein Partner verpflichtet, für einen anderen eine bestimmte Tätigkeit gegen Entgelt zu erbringen, ohne bei ihm in einem Arbeitsrechtsverhältnis zu stehen oder ihm aus einem Mitgliedschaftsverhältnis verpflich­tet zu sein. Es gibt Dienstleistungsvertrag zur Gestaltung von Ko­operationsbeziehungen zw. Betrieben, auch in Außenwirtschaftsbeziehungen (Kundendienst, Montage) und zw. Betrieben und Bürgern, ausnahmsweise auch zw. Biirgern. Der Dienstleistungsvertrag umfasst eine Vielzahl von Unterarten, die in den einzelnen Rechtszweigen und gesetzlichen Bestimmungen unterschiedlich gegliedert werden. Teilweise ist nur die Tätigkeit Gegenstand der Verpflichtung (z. B. Beratung des Rechtsanwalts), teilweise wird auch das durch sie geschaffene materielle Ergebnis geschuldet. Die zivilrechtlichen Formen der Dienstleistungsvertrag haben wachsende Bedeutung bei der Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger. Hauptarten sind: Verträge über hauswirtschaftliche Dienstleistun­gen und Reparaturen, Bauleistungen, persönliche Dienstleistungen, Reise und Erholung, Ausleih­dienst, Aufbewahrung von Sachen, Verkehrs- und Nachrichtenleistungen.