Dienstordnung

Dienstordnung — spezifische Form von Arbeits­ordnungen für Werktätige bestimmter Berufs­gruppen (z. B. Lehrer und Erzieher) oder Bereiche (z. B. Staatsorgane, Verkehrs- und Nachrichten­wesen). Mit der Dienstordnung werden die bes. Arbeits­pflichten und die sich daraus ergebende spezifi­sche Verantwortung dieser Werktätigen rechtlich geregelt, soweit sie von den allg. Anforderungen an die Arbeitsdisziplin aller Werktätigen abwei­chen. Neben diesen Regelungen werden in die Dienstordnung Bestimmungen über spezielle Formen der Aus­zeichnung (z. B. Verleihung von Titeln) und Dis­ziplinarmaßnahmen aufgenommen. Die Dienstordnung wird von den zuständigen zentralen Staatsorganen im Einvernehmen mit den Gewerkschaften erlas­sen.