Dienstplan, Arbeitszeitplan

Dienstplan, Arbeitszeitplanspeziell festgelegte Regelung bzw. Verteilung der gesetzlichen Ar­beitszeit in Betrieben oder Einrichtungen mit kontinuierlichem, ununterbrochenem Arbeits­ablauf (z. B. Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe). Der Dienstplan oder Arbeitszeitplan legt Folge, Art und Dauer der Schichten, Pausen, Ruhetage entsprechend den technolo­gischen und betriebs- oder produktionsorganisato­rischen Bedingungen sowie unter weitgehender Berücksichtigung der Belange der Werktätigen fest. Er wird vom Betriebsdirektor mit Zustim­mung der Betriebsgewerkschaftsleitung in Kraft gesetzt.