Dienstreise

Dienstreise — Reise von Beschäftigten nach einem außerhalb ihres ständigen Arbeitsortes oder Wohn­sitzes gelegenen Ort (Auftragsort) zur Durchfüh­rung von Arbeits- oder Dienstaufträgen. Dienstreise liegen nicht vor, wenn die Aufträge in einem Auftragsort ausgeführt werden, der dem ständigen Arbeitsort oder Wohnsitz des Beschäftigten derart benach­bart ist, dass beide als eine räumliche oder wirt­schaftliche Einheit anzusehen sind.