Differenzgeschäft

Differenzgeschäft — Spekulationsgeschäft an kapi­talistischen Börsen, dessen Ziel ein Differenz­gewinn und nicht die effektive Lieferung der Waren ist. Nach Ablauf der fest­gelegten Frist, d. h. zu einem bestimmten Termin, wird statt einer effektiven Lieferung nur die Preis­differenz ausgeglichen, die infolge der Preisent­wicklung zw. dem Vertragspreis und dem Preis des Erfüllungstages entstanden ist. Die Abrechnung erfolgt zw. dem Käufer, der auf einen Preisanstieg, und dem Verkäufer, der auf einen Rückgang der Preise (a la baisse) spekuliert hatte, und zwar zugunsten des Partners, dessen spekula­tive Erwartungen erfüllt wurden. Das Differenzgeschäft ist ein typisches Beispiel für den parasitären kapitalisti­schen Handel.