Direktbezug

Direktbezug — eine Grundform der Warenbewe­gung von Konsumgütern, bei der die Waren plan­mäßig unmittelbar vom Produktionsbetrieb an die Verkaufseinrichtungen geliefert werden, ohne ein Großhandelslager zu berühren. Durch den plan­mäßigen Ausbau des Direktbezugs wird den Erfordernissen von höherem Versorgungsniveau und sozialisti­scher Intensivierung entsprochen. Der Direktbezug trägt dazu bei, die Bevölkerung besser zu versorgen. indem die Erzeugnisse unmittelbar ins Angebot gelangen (modische Aktualität, Frischegrad), die Warenbewegung von der Produktion zum Einzel­handel zu rationalisieren, die Waren schneller umzuschlagen und damit Zirkulationskosten sowie Warenverluste zu senken. Der Direktbezug ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Er eignet sich vor allem für Erzeugnisse, die nicht sortimentiert oder in anderer Weise für den Verkauf vorbereitet werden müssen. Bei leichtverderblichen Waren und Er­zeugnissen der Mundproduktion ist er zwingend notwendig. Der Direktbezug wird aber auch verstärkt bei hochwertigen, insbes. technischen Konsumgütern, bei hochmodischen Erzeugnissen sowie bei Stan­dardartikeln (z. B. haushaltchemischen Erzeugnis­sen) angewandt. — Bei der Beurteilung der Ratio­nalität des Direktbezug müssen die versorgungspolitischen und ökonomischen Vorzüge in ihrer Einheit ge­sehen werden. Hierbei ist von den volkswirtschaft­lichen Belangen auszugehen. Der Direktbezug erfordert die koordinierende Hilfe des Großhandels und eine enge kooperative Zusammenarbeit zw. allen Part­nern. Die Anteile des Direktbezugs werden entsprechend den Kennziffern des Warenfonds geplant und ab­gerechnet. Der Direktbezug kann über unterschiedliche Geschäftsarten realisiert werden: als Direkt­geschäft, bei dem die Waren-, Vertrags- und Ver­rechnungsbeziehungen zw. dem Hersteller und der Endstufe der Warenzirkulation (Einzelhandel) unmittelbar abgewickelt werden; b) als Vermitt­lungsgeschäft, bei dem die Vertragsbeziehungen zw. Lieferer und Abnehmer durch Vermittlung des Großhandels zustande kommen; c) als Streckengeschäft, bei dem der Abnehmer eine größere Warenpartie aus einem Vertrag zw. dem Pro­duzenten und einem Großhandelsbetrieb über­nimmt, sie zwar direkt ab Werk erhält, aber über den Großhandel verrechnet und bezahlt.