Direktorialsystem

Direktorialsystem — Organisationsform der Lei­tung eines kapitalistischen Unternehmens, das durch zwei Merkmale gekennzeichnet ist: a) Die Unternehmensleitung besteht aus mehreren Perso­nen, die nicht Eigentümer der Unternehmung sind und ihre Funktion auf der Grundlage eines Ge­setzes, einer Satzung oder Geschäftsordnung aus­üben (z. B. Geschäftsführer einer GmbH oder einer Genossenschaft, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft); b) alle zur Unternehmensleitung gehörenden Personen vertreten das Unter­nehmen, bei Meinungsverschiedenheiten hat je­doch eine Person das alleinige Entscheidungsrecht und eventuell bestimmte Sondervollmachten. Durch das Direktorialsystem soll eine straffe Betriebsführung erreicht werden, wenn die Führungsspitze aus einer Gruppe von Personen besteht. Im Gegensatz zum Direktorialsystem werden beim Kollegialsystem Ent­scheidungen der Führungsspitze grundsätzlich von der gesamten Personengruppe nach dem Grund­satz Einstimmigkeit oder Mehrheit getroffen.