Diskriminierung

Diskriminierung — Auswirkung politi­scher oder handelspolitischer Maßnahmen eines Landes oder einer Ländergruppe mit dem Ziel, bestimmte andere Staaten auf dem Gebiet des Handels zu benachteiligen bzw. ihren Handels- und Wirtschaftsverkehr zu stören. Die Diskriminierung wider­spricht den allg. Prinzipien des internationalen Handels, die auf der Konferenz für Handel und Entwicklung 1964 verabschiedet und in der Charta der ökonomischen Rechte und Pflichten der Staa­ten niedergelegt worden sind. Das gilt insbes. für das Prinzip der Gleichberechtigung. Die Diskriminierung ist ein Merkmal der Handelspolitik kapitalistischer Staa­ten und wird hauptsächlich von imperialistischen Staaten gegenüber sozialistischen Staaten an­gewendet. Das zeigt sich z. B. in der Embargopolitik. Durch die Diskriminierung sind die sozialistischen Staaten von der. gleichberechtigten Teilnahme am Handel auf dem kapitalistischen Weltmarkt auch unter den Bedingungen der sog. freien Markt­wirtschaft ausgeschlossen. Importe aus sozialisti­schen Staaten erfahren eine benachteiligende Sonderbehandlung, z. B. durch Kontingentierung und Lizenzierung bei Liberalisierung der Wa­reneinfuhren aus allen anderen Ländern. Die Diskriminierung existiert auch im Handel zw. den Ländern des kapitalistischen Weltmarktes als Mittel des Kon­kurrenzkampfes, z. B. beim Fertigwarenimport imperialistischer Staaten aus Entwicklungslän­dern. Die Maßnahmen der Europäischen Wirt­schaftsgemeinschaft auf dem Gebiet des Außen­handels diskriminieren ebenfalls Drittländer, mit denen keine Sondervereinbarungen abgeschlossen wurden.