Dispositionspapiere

Dispositionspapiere — Warenpapiere des inter­nationalen Wirtschaftsverkehrs, deren Übergabe mittels Indossament die gleichen rechtlichen Wirkungen hat wie die Übergabe der Ware selbst (sog. Traditionspapiere). Die Dispositionspapiere berechtigen ihren Inhaber über die Ware zu verfügen und das Ei­gentum daran zu übertragen, wenn sie noch auf dem Transport ist (schwimmende oder rollende Ware). Auf die Übergabe von Dispositionspapiere braucht sich der Käufer nur bei entsprechender Vereinbarung ein­zulassen, Abschlüsse gegen Dispositionspapiere sind jedoch häufig. Die Dispositionspapiere bilden die Grundlage für die Zahlungs­formen Kasse gegen Dokumente sowie Akkredidiv, da sie dem Käufer das sofortige Eigentumsrecht an der bezahlten Ware und damit die Möglichkeit verschaffen, über die Ware bereits vor ihrer Auslieferung zu verfügen, z. B. als Kreditsicherung oder durch Weiterverkauf. Der legitimierte Inhaber ist gegen Rückgabe der Dispositionspapiere berechtigt, von dem Aussteller die Auslieferung der darin bezeichneten Waren zu verlangen. Dispositionspapiere sind insbes. das Konnossement sowie die von dazu befugten Beförderern und Lagerhaltern aus­gegebenen Orderwarenpapiere (Ladeschein, La­gerschein). Von den Dispositionspapiere ist der Dispositionsschein als spezieller Verpflichtungsschein eines Bankiers, mit dem sich dieser Dritten gegenüber zur Leistung eines bestimmten Betrages verpflichtet, zu unter­scheiden.