Disziplinarmaßnahme

Disziplinarmaßnahme — erzieherische Maßnahme, die bei schuldhafter (fahrlässiger oder vorsätz­licher) Verletzung von Pflichten aus dem Ar­beitsrechtsverhältnis durch einen Werktätigen angewandt wird, um ihn künftig zur Einhaltung der sozialistischen Arbeitsdisziplin anzuhalten. Disziplinarmaßnahme sind der Verweis, der strenge Verweis und die fristlose Entlassung. Die Disziplinarmaßnahme können für bestimmte Bereiche, in denen wegen der Art der Aufgaben und der Bedeutung für den sozialistischen Staat bes. Anforderungen an die Werktätigen gestellt werden (z. B. Staatsorgane, Verkehrs- und Nach­richtenwesen), anders geregelt werden. Die Disziplinarmaßnahme wird im Ergebnis eines Disziplinarverfahrens. aus­gesprochen. Welche Disziplinarmaßnahme ausgesprochen wird, ergibt sich aus der Schwere der Arbeitspflichtverletzung. Die Disziplinarmaßnahme bedarf der Schriftform unter Angabe der Gründe. Gegen die Disziplinarmaßnahme kann der Werktätige in­nerhalb von zwei Wochen nach Zugang Einspruch bei der Konfliktkommission bzw. bei der Kammer für Arbeitsrecht des Kreisgerichts einlegen. Ver­weise und strenge Verweise erlöschen mit Ablauf eines Jahres, die fristlose Entlassung mit Ablauf von zwei Jahren nach ihrem Ausspruch. Der Dis­ziplinarbefugte kann die Disziplinarmaßnahme vorzeitig löschen, wenn der betreffende Werktätige eine vorbildliche Arbeitsdisziplin gezeigt hat. Erlischt die Disziplinarmaßnahme, ist die Eintragung aus der Personalakte zu entfernen und zu vernichten. Die erloschene Disziplinarmaßnahme gilt als nicht ausgesprochen. Der Werktätige ist darüber zu informieren. Die vorzeitige Löschung der Disziplinarmaßnahme kann auch von der zuständigen betrieblichen Gewerk­schaftsleitung bzw. Gewerkschaftsgruppe vorge­schlagen werden. Die Beendigung des Arbeits­rechtsverhältnisses durch eine fristlose Entlassung wird durch das Erlöschen nicht rückgängig ge­macht. Die Eintragung der fristlosen Entlassung ist von dem Betrieb zu entfernen und zu vernichten, bei dem der Werktätige zur gegebenen Zeit be­schäftigt ist.