Dokumenteninkasso

Dokumenteninkasso — Einziehung des Rechnungs­betrages gegen Aushändigung der Versanddoku­mente und/oder der zahlungsauslösenden Dokumente. Im Außenhandel mit kapitalistischen Part­nern wird das Dokumenteninkasso in Form der Zahlungsbedingung Kasse gegen Dokumente häufig angewendet. Dabei erfolgt die Zahlung nach Vorlage der Do­kumente zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Ware bereits auf dem Transport befindet. Obwohl die Ware bis zur Bezahlung in Verfügung des Ver­käufers bleibt, trägt dieser das Risiko der Wa­renabnahme und der Bezahlung. Das\ Dokumenteninkasso wird in der Regel durch eine Bank vorgenommen. Dieser In­kassobevollmächtigte legt im Auftrag des Ver­käufers die vollständigen Inkasso-Dokumente dem Käufer zur Bezahlung vor und überweist den Betrag an den Verkäufer. Das Dokumenteninkasso ist auch bei eingeräumten kommerziellen Krediten mit Hilfe des Wechselakzeptes anwendbar (Dokumente gegen Akzept).