Dokumentenregulativ

DokumentenregulativKurzbez. für „einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenak­kreditive", hrsg. von der Internationalen Han­delskammer Paris, erstmalig 1933 vom 7. Kongress der Internationalen Handelskammer aufgestellt. Entsprechend der Entwicklung des Akkreditiv­geschäftes wurden sie 1951 und 1962 revidiert. Die gegenwärtige Fassung ist seit 1963 gültig. Darin werden verschiedene Begriffe ausgelegt und kommentiert, die Haftbarkeit der mit der Durch­führung von Akkreditivgeschäften beauftragten Banken umschrieben und das Vorgehen erläutert, das einzuschlagen ist, wenn Abmachungen fehlen oder unvollständig sind. Die darin enthaltenen Regeln und. Begriffsbestimmungen beziehen sich auf alle Dokumentenakkreditive und sind für .alle beteiligten Banken bindend, die erklärt haben, nach dieser Richtlinie zu arbeiten, sofern nicht ausdrücklich anderweitige Vereinbarungen ge­troffen worden sind. Die Deutsche Außen­handelsbank AG und die Deutsche Handelsbank arbeiten nach den Prinzipien des Dokumentenregulativs.