Domäne

Domäne [lat.: domanium = Kammergut] — lan­desherrlicher, seit Ende des 18. Jh. allg. staatlicher Besitz an Grund und Boden, der während des Feudalismus zum größten Teil an die Bauern gegen Zins und Dienste ausgetan, zum kleineren Teil in Vorwerken (Ämter) zusammengefasst und zu­nächst von adligen Amtshauptleuten mit Hilfe fronpflichtiger Bauern (Immediatuntertanen) für den Landesherrn bewirtschaftet (administriert), später verpachtet wurde. Die in Ostdeutschland bes. verbreiteten Domäne wurden in Preußen seit 1717 generalverpachtet, d.h. nicht mehr einzelne Stücke, sondern ein ganzes Amt wurde an einen sog. Generalpächter, den Amtmann, der grund­sätzlich ein Bürgerlicher war, mit allen Pertinen­zen, Polizei- und Jurisdiktionsrechten, Vorwerken und Bauerndörfern, mit allen Abgaben und Dien­ten, mit Mühlen, Brennereien, Brauereien, Zie­geleien u. a. gegen eine Pachtsumme und ent­sprechende Kaution ausgegeben. Unter dem Sy­stem der Generalpächter kam es zu einer relativ schnellen Entwicklung der Produktivkräfte in der Landwirtschaft. Nach der Bauernbefreiung wurde das bäuerliche Domänenland gegen ent­sprechende Leistung freier Besitz der Bauern, während die Vorwerke mit Tagelöhnern bewirt­schaftet wurden. Nach 1945 wurden die Domänen­ländereien in  durch die demokratische Bodenreform in Volkseigentum überführt, danach an Bauern aufgeteilt oder zur Errichtung volks­eigener Musterwirtschaften benutzt (volkseigene Güter). In der BRD blieben die Domäne im Wesentlichen erhalten.