Doppelversicherung

Doppelversicherung — Versicherung eines Objek­tes gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versiche­rern. Dabei übersteigen die Versicherungs­summen zusammen den Versicherungswert. Die Doppelversicherung widerspricht den gesellschaftlichen Verhält­nissen im Sozialismus und ist in  praktisch bedeutungslos. Unter kapitalistischen Bedingun­gen sind die Versicherer dem Versicherungsneh­mer bei bestehender Doppelversicherung als Gesamtschuldner nach Maßgabe ihrer Verträge verpflichtet. Ihre Lei­stungspflicht wird durch den dem Versicherungs­nehmer entstandenen Schaden begrenzt.