Dorfgemeinschaft

Dorfgemeinschaft weltgeschichtlich erste Form ackerbautreibender Gemeinden, die territorial aufgebaut ist und an die Stelle der Gentilgemein­schaft tritt. Ursprünglich (noch sind Landwirt­schaft und Handwerk kombiniert) ist die Dorfgemeinschaft autark, sich selbst versorgend. Der Boden ist gemeinsa­mer, von der Dorfgemeinschaft zu bearbeitender Besitz. Ämter werden von Gemeinschaftsmitgliedern ausgeübt, die gemeinschaftliche Belange vertreten. In der weiteren Entwicklung wurden diese Ämter erblich an Personenkreise übertragen, die sich verselb­ständigen und sich zu Teilen der herrschenden Klasse absondern, dann kam es zur Überwindung des lokalen Eigentums der Dorfgemeinschaft, zur Herausbildung der patriarchalischen Sklaverei, gewissen Ver­selbständigung des Handwerks, schließlich wandte sich die Familienarbeit allmählich noch gemein­schaftlichem Ackerboden zu. Mit zunehmender Privatisierung des Bodens wird die Dorfgemeinschaft immer mehr unterhöhlt, bleibt jedoch als Organisationsform (Zwangsarbeiten für Despoten, Tributabgaben) noch sehr lange bestehen (in Indien bis ins 18. Jh.). Mit der Herausbildung feudaler Produktionsver­hältnisse entstehen Dorfgemeinschaft (Dorfgenossenschaften) als genossenschaftliche Verbände, die als Mark­genossenschaften in freier Selbstverwaltung ihre wirtschaftlichen Aufgaben erfüllten und die eigene Gerichtsbarkeit (Hof- und Bauerngericht) aus­übten. Das oberste Organ der Dorfgemeinschaft war die Ver­sammlung der Dorfgenossen unter dem Vorsitz des Dorfvorstehers (Bauermeister, Heimbürge, Zen- der, Dorfschulze), dem zur Seite die Dorf Schöffen (Geschworene) und Unterbeamten (Bannwarte, Gemeindehirten) standen. Mit dem Sieg des Privat­eigentums am Grund und Boden und der Aus­breitung der Grundherrschaft wurde die Selb­ständigkeit der Dorfgemeinschaft immer mehr eingeschränkt. Seit dem 19. Jh. wurden die Dorfgemeinschaft schließlich aus Wirt­schaftsgemeinden zu politischen Gemeinden, denen vom Staat eine Reihe Aufgaben, bes. der öffentlichen Verwaltung, übertragen wurden.