Drahtfernmeldeanlage

Drahtfernmeldeanlage — leitungsgebundene Fernmeldeanlage zur Übermittlung und Übertra­gung von Informationen. Soll die Drahtfernmeldeanlage an das Fern­meldenetz der Deutschen Post angeschlossen werden oder mit ihm zusammenwirken, so ist eine Abnahmebestätigung des Fertigungsmusters durch das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen erforderlich. Die Drahtfernmeldeanlage wird als postfremde Drahtfernmeldeanlage be­zeichnet, wenn sie nur für die innerbetriebliche Übermittlung und Übertragung von Informationen bestimmt ist und auf Grund einer Vereinbarung zw. der Deutschen Post und einer juristischen Person (Betrieb, Gesellschaft u. a.) nicht von der Deutschen Post betrieben wiurden. Die postfremde Drahtfernmeldeanlage ist eine Fernmeldeanlage, die aus mindestens 2 Endstellen des Fernsprech- bzw. Fernschreib­netzes und einer verbindenden Leitung bzw. aus Vermittlungseinrichtungen mit den angeschlos­senen Endstellen und den Verbindungsleitungen zw. den Vermittlungseinrichtungen besteht. Grundsätzlich sind zu unterscheiden: a) post- fremde Drahtfernmeldeanlage ohne Verbindung mit dem öffentlichen Fernmeldenetz und b) postfremde Drahtfernmeldeanlage, die unter bes. Bedingungen mit dem öffentlichen Fernmel­denetz verbunden sind.
Drahtverkehr — fernmündlicher oder telegrafi­scher Überweisungsverkehr zw. Kreditinstitu­ten.