Drahtfernmeldeanlage
Drahtfernmeldeanlage — leitungsgebundene Fernmeldeanlage zur Übermittlung und Übertragung von Informationen. Soll die Drahtfernmeldeanlage an das Fernmeldenetz der Deutschen Post angeschlossen werden oder mit ihm zusammenwirken, so ist eine Abnahmebestätigung des Fertigungsmusters durch das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen erforderlich. Die Drahtfernmeldeanlage wird als postfremde Drahtfernmeldeanlage bezeichnet, wenn sie nur für die innerbetriebliche Übermittlung und Übertragung von Informationen bestimmt ist und auf Grund einer Vereinbarung zw. der Deutschen Post und einer juristischen Person (Betrieb, Gesellschaft u. a.) nicht von der Deutschen Post betrieben wiurden. Die postfremde Drahtfernmeldeanlage ist eine Fernmeldeanlage, die aus mindestens 2 Endstellen des Fernsprech- bzw. Fernschreibnetzes und einer verbindenden Leitung bzw. aus Vermittlungseinrichtungen mit den angeschlossenen Endstellen und den Verbindungsleitungen zw. den Vermittlungseinrichtungen besteht. Grundsätzlich sind zu unterscheiden: a) post- fremde Drahtfernmeldeanlage ohne Verbindung mit dem öffentlichen Fernmeldenetz und b) postfremde Drahtfernmeldeanlage, die unter bes. Bedingungen mit dem öffentlichen Fernmeldenetz verbunden sind.
Drahtverkehr — fernmündlicher oder telegrafischer Überweisungsverkehr zw. Kreditinstituten.

