Dreiecksgeschäft

Dreiecksgeschäft — Geschäftsabwicklung unter Beteiligung von Kontrahenten aus drei Ländern, wobei die Warenlieferungen nicht mit dem Liefe­rer, sondern mit einem dritten Partner verrechnet werden. Dreiecksgeschäft kommen auf dem kapitalistischen Weltmarkt bei internationalen Transaktionen zur Umgehung handels- und valutapolitischer Schran­ken einzelner Länder zustande. Sie können auch im Rahmen offizieller zwischenstaatlicher Ver­einbarungen zw. drei Ländern durchgeführt wer­den, sog. Dreiecks-Clearing.