Drittschuldner

Drittschuldner — Bürger oder Betrieb, dem gegen­über ein Schuldner eine Geldforderung hat, die zur Realisierung einer Verpflichtung des Schuldners auf Antrag des Gläubigers gerichtlich gepfändet wurde. Der Drittschuldner hat die von ihm geschuldete Lei­stung statt an den Schuldner an dessen Gläubiger zu erbringen. Hauptfall ist die Pfändung der Ar­beitslohnansprüche eines Werktätigen gegenüber dem Betrieb (Drittschuldner) wegen vollstreckbarer Zahlungs­pflichten. Die gerichtliche Pfändungsanordnung verpflichtet den Drittschuldner zur Durchführung der getrof­fenen Anordnung und zu bestimmten Mitteilungen an das Gericht und bei Pfändung von Arbeitslohn­ansprüchen auch zur Durchführung der vor­geschriebenen Maßnahmen bei Arbeitsplatz­wechsel des Schuldners, bei Ruhen seines Arbeits­rechtsverhältnisses und bei Ausscheiden aus dem Betrieb. Verletzt der Drittschuldner seine Pflichten, ist er dem Gläubiger gegebenenfalls ersatzpflichtig.