Durchlaßfähigkeit

Durchlaßfähigkeit — 1. Maß, welches das Maximum von Erzeugnissen oder Leistungen aus­drückt, das in einem bestimmten Bereich in einem bestimmten Zeitraum produziert bzw. erbracht werden kann. Die Durchlaßfähigkeit kann ermittelt werden für Produktionsbereiche (Arbeitsplatz, Fließstrecke, Meisterbereich, Produktionsabt.) und für andere betriebliche Bereiche (z. B. innerbetrieblicher Transport, Kontrolle). Bestimmt wird die Durchlaßfähigkeit von dem je Erzeugnis oder Leistung im Bereich not­wendigen Arbeitszeitaufwand sowie von den an­fallenden Stillstandszeiten. Aus der Durchlaßfähigkeit der Berei­che eines Industriebetriebes sind die innerbetrieb­lichen Disproportionen zu erkennen. Bei der Er­mittlung der Kapazität und der Kapazitätsausnut­zung wird die Durchlaßfähigkeit der Bereiche im Betrieb sichtbar gemacht. Der Bereich mit der niedrigsten Durchlaßfähigkeit ist der Engpass, der die Kapazitätsausnutzung im ge­samten Betrieb begrenzt. Kapazität, Kapa­zität, Ausnutzung der, Stillstände, technisch bedingte — 2. Transp Anzahl der Transportein­heiten (Fahrzeuge, Züge), Mengeneinheiten von Gütern (t, m3) oder Personen (P), die während eines bestimmten Betriebszeitraumes (in der Regel 24 Stunden) auf einer Strecke (Transportweg) bzw. durch einen Verkehrsknoten verkehren können. Die Durchlaßfähigkeit ist abhängig Anlagen (z. B. Anzahl der Streckengleise bzw. Fahrspuren oder auch Breite und Beschaffenheit des Trans­portweges, mögliche und zulässige Fahrge­schwindigkeit, notwendige Block- bzw. Fahrzeug­abstände, eventuelle Sicherungseinrichtungen), von den eingesetzten Fahrzeugen, von der Orga­nisation des Betriebsablaufes (z. B. Fahrplan, Arbeitsorganisation) sowie von natürlichen Ein­flüssen, wie mögliche Betriebstage je Jahr.