Ehegattenzuschlag

Ehegattenzuschlag — zu den Renten der Sozial­versicherung für den arbeitsunfähigen bzw. im Rentenalter stehenden Ehegatten gewährte Lei­stung, wenn dieser keine eigene Rente erhält. Ehegattenzuschlag wird zur Altersrente, Invalidenrente, Kriegsbeschädigtenrente und Unfallrente auf Grund eines Körperschadens und mehr gezahlt.