Eigenleistung für Investitionen

Eigenleistung für Investitionen — Leistungen, die der Investitionsauftraggeber selbst realisiert und nicht an fremde Auftragnehmer vergibt, z. B. Bauleistungen, Leistungen- für den Wasser- und Energieanschluss, Montageleistungen, gegebenen­falls auch Projektierungsleistungen. Die umfas­sende Rationalisierung der Produktion als Schwer­punkt der Investitionstätigkeit erfordert bes. die Eigenherstellung von Rationalisierungsmitteln. Eigenleistung für Investitionen zählen zur betrieblichen Warenproduktion und werden grundsätzlich zu Betriebs- oder Industrie­abgabepreisen, in bestimmten Fällen auch zu be­trieblichen Stundenverrechnungssätzen, einschl. bestätigter Kostensätze für indirekte Kosten und Gewinnspannen, bzw. zu Regelleistungspreisen des Handwerks bewertet.