Eigenmittelanteil

Eigenmittelanteil — Teil der Grund- bzw. Umlauf- mittel, der aus eigenen Fonds der Kreditnehmer finanziert wird. Er wird in Prozent oder in ab­soluten Größen ausgedrückt. In der Kreditgewäh­rung haben sich, vor allem unter Berücksichtigung der Verschiedenartigkeit der Kreditobjekte und der Eigentumsformen, bestimmte Formen der Eigenmittelbeteiligung herausgebildet: a) fester Eigenmittelanteil bei der Finanzierung der Planumlaufmittel; b) Ein­satz eigener Fonds auf der Basis von Berechnungskennziffern, die insbes. mit dem verfügbaren Kreditvolumen und den! zentralen Finanzbedürf­nissen koordiniert sind; c) beweglicher Eigenmittelanteil ent­sprechend der Finanzlage der Betriebe unter Beachtung von Mindesteigenmitteln. Diese Form wird u. a. teilweise in der Landwirtschaft an­gewandt. In bestimmten Fallen kann Kredit auch ohne Eigenmittelanteil ausgereicht werden, wenn die volks­wirtschaftlichen Bedingungen dies erfordern.