Eigenrevision

Eigenrevision — dokumentarische Prüfung der 0rdnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im eige­nen Verantwortungsbereich. Die Eigenrevision sichert alle weiteren Handlungen und Maßnahmen für die Wahrnehmung der Kontrollverantwortung durch die Leiter. Die Eigenrevision kann durch spezielle Organe (Revisionsgruppen, Innenrevisoren, Inventurgrup­pen usw.) oder in Verbindung mit anderen Auf­gaben wahrgenommen werden. Vgl. dagegen Außenrevision (Revision). In den kapitalisti­schen Konzernen bildet die Eigenrevision, meist unter der Bez. interne R., eine wichtige Abteilung der Unternehmensleitung.