Eigentum

Eigentum — ökonomische Kategorie, die die Ge­samtheit aller grundlegenden gesellschaftlichen Beziehungen und Prozesse der Menschen im ge­sellschaftlichen Reproduktionsprozess bei der Aneignung der Natur zum Zwecke der produktiven und individuellen Konsumtion umfasst. Einmal in einer bestimmten Form entstanden, kann Eigentum nur in der ständigen Bewegung existieren. Die Bewegung ist ein Wesensbestandteil der Aneignung. Nur so ist Eigentum auch als gesellschaftliches Verhältnis auf zufassen, das einem bestimmten Niveau der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung ent­spricht. Seine juristische Widerspiegelung erfährt diese objektive Kategorie im Eigentumsrecht (Eigentumsrecht, sozialistisches). Die juristische Fixierung versucht, die wichtigsten Seiten dieser dynamischen Kategorie entsprechend den gesell­schaftlichen Erfordernissen vorwiegend statisch zu erfassen. Deshalb muss auch die juristische Fassung in bestimmten Zeitabständen verändert werden, um der objektiven. Bewegung des An­eignungsprozesses gerecht zu werden. Wir unterscheiden Eigentum an Produktionsmitteln und persönliches Eigentum an Konsumtionsmitteln. Das Eigentum an den Produktionsmitteln ist das entscheidende so­zialökonomische Verhältnis bei der Aneignung der materiellen Güter und Leistungen. Es bringt des­halb auch die entscheidenden Unterschiede zw. den einzelnen sozialökonomischen Formationen zum Ausdruck. Es wird durch 3 spezifische Merk­male charakterisiert: a) Es ist das grundlegende gesellschaftliche Verhältnis. b) Es drückt die Verbindung von Aneignung der Natur und So­zialstruktur der Gesellschaft aus. c) Es erfasst alle 4 Phasen (Produktion, Distribution, Zirkulation, Konsumtion) der Reproduktion. Auf dieser Grund­lage vollzieht sich die Vereinigung von Arbeits­kraft und Produktionsmittel. Die Art und Weise dieser Vereinigung ist sichtbarer Ausdruck der jeweiligen gesellschaftlichen Beziehungen bei der Aneignung. Sie wird vom jeweiligen Niveau der Produktivkräfte bestimmt. Das Eigentum an Produktions­mitteln bzw. der Aneignungsprozess erscheint in konkreten, historisch bedingten Formen, die den Charakter der Produktionsverhältnisse prägen und auch Umfang sowie Entwicklungsrichtung des persönlichen Eigentums an Konsumgütern bestimmen. Historisch gesehen tritt das Eigentum an Produktions­mitteln in 2 prinzipiell verschiedenen Formen auf, als privates und gesellschaftliches Eigentum an Produk­tionsmitteln. Die gesellschaftliche Form des Eigentums ist für den Menschen als gesellschaftliches Wesen die zweckmäßigste Organisationsform im Produk­tionsprozess. Sie war der Ausgangspunkt der Ent­wicklung (Urgesellschaft) und ist das Ziel der menschlichen Entwicklung (Sozialismus/Kom­munismus). Das private Eigentum an Produktionsmitteln wurde auf einer bestimmten Entwicklungsstufe objektiv notwendig. Es ist ein historisches Zwi­schenglied zur Herausbildung des gesellschaft­lichen Eigentum auf höherer Stufe. Mit seinem Auf­kommen geht die Spaltung der Gesellschaft in einander feindlich gegenüberstehende Klassen einher. Es ist die Ursache für die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Seine jeweilige Form bringt die Unterdrückung und Ausbeutung einer Klasse durch eine andere zum Ausdruck. Umwälzungen in den Klassenverhältnissen sind unlöslich mit Veränderungen im Eigentum verbunden. Seine höchstmögliche Ausprägung erfährt das private Eigentum an Produktionsmitteln im Kapitalis­mus. Es ist charakterisiert durch die völlige Tren­nung von Produzent und Eigentümer. Der formal­juristische freie Lohnarbeiter wird zum Verkauf seiner Arbeitskraft an den Eigentümer der Produktionsmittel gezwungen. Das Ergebnis der Produktion befindet sich in der Hand des Eigen­tümers und nicht des Schöpfers der neuen Ge­brauchswerte. In dieser Trennung von Produzent und Eigentümer liegt das Wesen der Ausbeu­tung begründet, weil die Differenz zw. dem neugeschaffenen Wert und dem Wert der Ware Ar­beitskraft zur Herausbildung des Mehrwerts als der typisch kapitalistischen Form der Aneignung führt. In seiner entwickelten Form tritt das private Eigentum dem Arbeiter nicht mehr in personifizierter Weise gegenüber. Die Vergesellschaftung der Pro­duktivkräfte führt zur Verflechtung der Ein­zelkapitale (Monopole) und in der Endkonsequenz auch zur Verflechtung mit dem Staat (Kapitalis­mus, staatsmonopolistischer). Dabei zeigt sich, dass diese Vergesellschaftung immer stärker auch den gesellschaftlichen Charakter der Aneignung erfordert. Die kapitalistische Gesellschaft ist nicht in der Lage, eine über die Interessen der herrschenden Klasse hinausgehende Aneignung zu ermöglichen. Folglich wird ihre Beseitigung un­umgänglich im Interesse einer Gesellschaft, die den Aneignungsprozess als gesellschaftliche Auf­gabe im Interesse aller Mitglieder der Gesellschaft betrachtet. Dieser historisch notwendige Prozess vollzieht sich nicht im Selbstlauf, sondern setzt das revolutionäre Handeln voraus. Im Ergebnis einer revolutionären Umwälzung entstehen Möglich­keiten für die Herausbildung, Entwicklung und volle Entfaltung des gesellschaftlichen Eigentums an Pro­duktionsmitteln. Die Herausbildung des gesell­schaftlichen Eigentums ist ein Prozess, der sich über die gesamte Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus erstreckt. Die Entwicklung des gesellschaftlichen Eigentums bezieht sich vor allem auf seine qualitative Ausprägung in der ersten Phase der kommunistischen Produktionsweise. Seine vol­le Entfaltung erreicht das gesellschaftliche Eigen­tum erst im Kommunismus. Neben dem Eigentum an Produktionsmitteln ist das per­sönliche Eigentum an Konsumgütern in allen Produktions­weisen existent. Es umfasst jene Güter, die durch Arbeit oder Ausbeutung in die Verfügungsgewalt des Einzelnen gelangen, mit dem Ziel, seine in­dividuellen Bedürfnisse soweit wie möglich zu befriedigen. Das persönliche Eigentum, sein sozial­ökonomischer Charakter und Inhalt, ergibt sich aus dem Eigentum an Produktionsmitteln, ist von ihm ab­geleitet.