Eilsendung

Eilsendung — Zusatzleistung für bestimmte Post­sendungen, indem diese Sendungen vorrangig bearbeitet und mit den schnellsten Postverbindun­gen (jedoch nur auf Verlangen mit Luftpost) befördert werden. Früher wurden derartige Sen­dungen als Eilbriefe bezeichnet. Eilsendung werden am Eingangstag während der Dienstbereitschaft des Bestimmungspostamtes ausgehändigt. Die Aus­händigung erfolgt je nach der Zeit des Eingangs der Postsendung entweder gemeinsam mit der regelmäßigen Aushändigung der anderen Postsen­dungen oder Presseerzeugnisse über Hausbrief­kästen oder Fachanlagen oder durch bes. Boten an der Wohnung. Postsendungen mit lebenden Tieren werden stets durch bes. Boten ausgehändigt. Eilsendung können sein: Briefe, Postkarten, Drucksachen, Blindensendungen, Päckchen, Wirtschaftspäck­chen, Pakete, Wirtschaftspakete, Postanweisun­gen, Einzahlungsaufträge, Zahlungsanweisungen. Für Postwurfdrucksachen, Zahlkarten und Post­sendungen mit den Zusatzleistungen Behandlung als Bahnhofssendung, Behandlung als Postzei­tungsgut und Zustellungsurkunde ist die Zusatz­leistung Eilsendung nicht zugelassen. Die Postsendungen sind durch „Eilsendung" zu kennzeichnen.