Einfuhrbestellung

Einfuhrbestellung — Auftrag eines inländischen Verbrauchers an den Importeur oder eines Im­porteurs an einen ausländischen Exporteur zur Einfuhr der in der Bestellung gen. Ware zu den dort enthaltenen Bedingungen. Wenn sich die Einfuhrbestellung auf ein Angebot des Exporteurs bezieht und dieses in jedem Punkt akzeptiert wird, ist die Abgabe der Einfuhrbestellung gleichbedeutend mit dem Abschluss eines Außenhandelskaufvertrages (Annahmeerklärung). Liegt kein Angebot vor, führt die Einfuhrbestellung zum Außen­handelskaufvertrag, wenn der Exporteur gegen­über dem Importeur oder der Importeur gegenüber dem Verbraucher sein Einverständnis zur Erfül­lung aller Punkte der Bestellung erklärt (Auftrags­bestätigung). In  ist die Einfuhrbestellung die spezifische Vertragsform zw. den Importeuren (Außen­handelsbetrieben) und den Bestellern/Empfängern von Importwaren. Sie bildet die Grundlage für den Vertrag zw. Außenhandelsbetrieb und ausländi­schem Exporteur.