Einfuhrgenehmigung

Einfuhrgenehmigung, Einfuhrbewilligungstaat­liche Genehmigung des Imports bestimmter Waren aus bestimmten Ländern. In kapitalistischen Ländern ist die Einfuhrgenehmigung eine unmittelbare Konsequenz der Einfuhrbeschränkung, die an die Stelle der freien Warenein- und -ausfuhr getreten ist (Außenhandelsrestriktionen). Der Importeur be­antragt die Einfuhrgenehmigung in Form der Einfuhrlizenz für kontingentierte Waren bei der zuständigen staat­lichen Behörde und erhält diese meistens zusam­men mit der Devisenzuteilung (Außenhandels­lizenz). In  erfolgt die Einfuhrgenehmigung in Form der bestätigten Einfuhrbestellung auf der Grundlage der staatlichen Importaufgaben.