Einfuhrnebenabgaben

Einfuhrnebenabgaben — neben dem Einfuhrzoll in den meisten kapitalistischen Ländern erhobene Abgaben auf Importwaren. Einfuhrnebenabgaben wirken wie Einfuhr­zölle und können daher auch als zollgleiche Ab­gaben bezeichnet werden. Die Einfuhrnebenabgaben lassen sich in drei große Gruppen einteilen: a) (Einfuhr-)Steuern, insbes. Verbrauchsteuern und Umsatz­steuern bzw. Einfuhrumsatzsteuer ; b) Mono­polausgaben und Abschöpfungsbeträge; c) Ge­bühren (insbes. Einfuhrbewilligungsgebühren, Konsultationsgebühren, Hafengebühren, Zoll­gebühren, statistische Gebühren). Die Einfuhrnebenabgaben sind fiskalisch (Erzielung von Staatseinnahmen) oder protektionistisch (Schutz einheimischer Produk­tion) motiviert.