Einfuhrnebenabgaben
Einfuhrnebenabgaben — neben dem Einfuhrzoll in den meisten kapitalistischen Ländern erhobene Abgaben auf Importwaren. Einfuhrnebenabgaben wirken wie Einfuhrzölle und können daher auch als zollgleiche Abgaben bezeichnet werden. Die Einfuhrnebenabgaben lassen sich in drei große Gruppen einteilen: a) (Einfuhr-)Steuern, insbes. Verbrauchsteuern und Umsatzsteuern bzw. Einfuhrumsatzsteuer ; b) Monopolausgaben und Abschöpfungsbeträge; c) Gebühren (insbes. Einfuhrbewilligungsgebühren, Konsultationsgebühren, Hafengebühren, Zollgebühren, statistische Gebühren). Die Einfuhrnebenabgaben sind fiskalisch (Erzielung von Staatseinnahmen) oder protektionistisch (Schutz einheimischer Produktion) motiviert.

