Einfuhrort

Einfuhrort — Ort des Grenzüberganges der Im­portware. Bei der Einfuhr auf dem Landweg ist Einfuhrort der Grenzbahnhof, auf dem Schiffsweg der Be­stimmungshafen. Die wichtigsten Einfuhrorte  sind Frankfurt (Oder), Rostock (Hafen) und Bad Schan­dau.