Einfuhrverbot

Einfuhrverbot — vom Staat erlassenes Verbot der Einfuhr bestimmter Waren. Entsprechend dem gesellschaftlichen Charakter des Staates und sei­ner politischen Zielsetzung werden aus politischen, ökonomischen und anderen Gründen Einfuhrverbot erlassen. Die einfuhrverbotenen Waren werden i. allg. in einer Verbotsliste zusammengefasst. In  besteht z. B. für revanchistische und kriegspropagierende Literatur Einfuhrverbot In Entwicklungslän­dern werden z. T. für Waren, die durch neue In­dustriebetriebe im eigenen Land ausreichend her­gestellt werden, Einfuhrverbot erlassen, um die junge Indu­strie vor der ausländischen Konkurrenz zu schützen. In ähnlicher Richtung wirken auch Einfuhr­zölle.