Einfuhrvertrag

Einfuhrvertrag — Form des Wirtschaftsvertrages zur Sicherung des Imports im Außenhandel. Der Einfuhrvertrag wird zw. den importierenden Außen­handels- und den Importbetrieben (Bedarfsträger) abgeschlossen, um ihre wechselseitigen Beziehun­gen zur Vorbereitung und Durchführung des Im­ports zu vereinbaren. Er trägt dazu bei, die plange­rechte Versorgung der Volkswirtschaft und der Bevölkerung entsprechend den Bezugs- und Realisierungsmöglichkeiten bei sparsamster Ver­wendung der Importmittel zu sichern.