Eingabe

Eingabe — 1. Vorschläge, Hinweise, Anliegen oder Beschwerden von Bürgern oder gesellschaftlichen Organisationen, die in Verwirklichung des durch die Verfassung verbürgten und gesetzlich ausgestalte­ten Eingabenrechts an Volksvertretungen, staat­liche und wirtschaftsleitende Organe, volkseigene Betriebe und Kombinate, sozialistische Genossen­schaf ten und Einrichtungen sowie an Abgeordnete gerichtet werden. Schriftliche oder mündliche Eingabe sind entsprechend den Rechtsvorschriften zu be­arbeiten, zu entscheiden, zu beantworten und auszuwerten. Rechtsmittel, Neuerervorschläge und andere Anträge, deren Bearbeitung durch besondere Rechtsvorschriften geregelt ist, sind keine Eingabe. Eingabe dienen der Mitgestaltung der staat­lichen Leitung durch die Bürger, der gesellschaft­lichen Kontrolle der Werktätigen über die staat­liche Leitung wie auch der Befriedigung bestimm­ter Bedürfnisse der Bürger und der Gewährleistung ihrer Rechte. Eingabe sind folglich Bestandteile realer sozialistischer Demokratie. — 2. Aufnahme von Informationen von einem äußeren Träger in ein System der Datenverarbeitung. Häufig wird auch die eingegebene Information selbst als Eingabe bezeich­net.