Einheitsversicherung

Einheitsversicherung — im kapitalistischen Ver­sicherungswesen der Zweig der Sachversiche­rung, der Sachkomplexe (z. B. Rohstoffe, Halb­und Fertigfabrikate, zu bearbeitende oder zu ver­wahrende, dem Versicherungsnehmer nicht ge­hörende Sachen) gegen eine Vielzahl von Gefahren versichert. Das der Einheitsversicherung zugrunde liegende ver­sicherungstechnische Prinzip wird in  mit hohem gesellschaftlichen Nutzen bei der Bildung des Versicherungsfonds angewandt.