Einkaufsgenossenschaft

Einkaufsgenossenschaft — Zusammenschluss juri­stisch selbständiger Einzelhändler zu dem Zweck, durch Gemeinschaftseinkauf Beschaffungsvorteile zu erzielen. Historisch entstanden die Einkaufsgenossenschaft als Ab­wehrreaktion des mittelständischen Handels gegen den wachsenden Konkurrenzdruck der Han­delsmonopole. Unter imperialistischen Bedingun­gen haben Einkaufsgenossenschaften selbst monopolkapitalistischen Charakter angenommen. Sie überschreiten im Profitkampf die Einzelhandelssphäre und über­nehmen Großhandelsfunktionen, diktieren den angeschlossenen Einzelhändlern die Sortiments-, Preis- sowie Absatzpolitik und legen verbindliche Geschäftsbedingungen fest. Verbunden damit wird die Selbständigkeit der angeschlossenen Einzel­händler entscheidend eingeschränkt. Einkaufsgenossenschaft können unterschiedlichen Rechtsformen zugeordnet wer­den, wobei die Form der GmbH dominiert.