Einkaufsplan

Einkaufsplan — Festlegung der Waren, die in einem Planzeitraum von Groß- und Einzel­handelsbetrieben für die Versorgung der Bevölke­rung bei den jeweiligen Lieferanten eingekauft werden sollen. Der Einkaufsplan ist Bestandteil des Betriebsplanes und Grundlage für den Wareneinkauf und die Kontrolle der Vertragsabschlüsse. Der Einkaufsplan muss anhand des staatlichen Versorgungsauftrages in enger Zusammenarbeit zwischen Groß- und Ein­zelhandel sowie in Einklang mit der Umsatz- und Warenfondsplanung aufgestellt werden. Für den Einkaufsplan sind bes. bedeutsam: Beschaffungsvolumen, Feinsortiment, Umsatzgrößen und Bezugsmengen je Sortiment, Preisgruppenanteile, Bezugsquellen, Lieferzeiten und -termine, Warenbestände und die Bevorratung für den künftigen Versorgungszeit­raum. Die Sortimentskonzeptionen, die Handel und Produktion vereinbart haben, sind für die Einkaufsplanung eine wichtige Grundlage. Der Einkaufsplan wird durch die zuständigen örtlichen Staats­organe unter Beachtung der versorgungspoli­tischen Schwerpunkte im Territorium, vor allem des bezirklichen Versorgungsplanes, bestätigt. Die Summe aller Einkaufsplan ergibt den Warenbezugsplan des jeweiligen Wirtschaftszweiges, der die Waren­fondsplanung spezifiziert und konkretisiert.