Einkaufspreis

Einkaufspreis — 1. im Sozialismus der vom Abneh­mer  eines Erzeugnisses bzw. einer Leistung zu entrichtende Preis, der im Gegensatz zum Einstandspreis die jeweiligen Warenbezugsko­sten nicht enthält; auch als Kaufpreis bezeichnet. — 2. im Kapitalismus werden Brutto- und Net­toeinkaufspreis unterschieden. Als Bruttoein­kaufspreis (Einkaufsrechnungspreis) wird der vom Lieferanten in Rechnung gestellte Preis bezeich­net. Werden ihm die Warenbezugskosten (z. B. Fracht, Rollgeld, Versicherung, Umpackkosten) hinzugerechnet und die Rechnungsabzüge (z.B. Rabatte, Mengenkorrekturen, Korrekturen für Wertminderungen) von ihm abgesetzt, erhält man den Nettoeinkaufspreis, auch Einstandspreis ge­nannt.