Einkaufspreis
Einkaufspreis — 1. im Sozialismus der vom AbnehÂmer eines Erzeugnisses bzw. einer Leistung zu entrichtende Preis, der im Gegensatz zum Einstandspreis die jeweiligen WarenbezugskoÂsten nicht enthält; auch als Kaufpreis bezeichnet. — 2. im Kapitalismus werden Brutto- und NetÂtoeinkaufspreis unterschieden. Als BruttoeinÂkaufspreis (Einkaufsrechnungspreis) wird der vom Lieferanten in Rechnung gestellte Preis bezeichÂnet. Werden ihm die Warenbezugskosten (z. B. Fracht, Rollgeld, Versicherung, Umpackkosten) hinzugerechnet und die Rechnungsabzüge (z.B. Rabatte, Mengenkorrekturen, Korrekturen für Wertminderungen) von ihm abgesetzt, erhält man den Nettoeinkaufspreis, auch Einstandspreis geÂnannt.

