Einkaufszentrum

Einkaufszentrum — planmäßig entwickelte Ein­richtungen zur umfassenden Versorgung der Be­völkerung in einem oder mehreren Objekten eines relativ eng begrenzten Gebietes inmitten von Wohnsiedlungen, Stadtzentren oder Stadtbezirks­zentren, aber auch an Konzentrationspunkten des Touristen- und Urlauberverkehrs. Einkaufszentrum sind gekenn­zeichnet durch die konzentrierte, komplexe An­ordnung von Einrichtungen des Einzelhandels (u. a. Kaufhäuser, Kaufhallen, Verkaufs­stellen des .Fachhandels) mit aufeinander ab­gestimmtem Sortimentsprofil und entsprechenden Dienstleistungen sowie Gaststätten, die vielfach durch einen durchgängigen Fußgängerbereich mit­einander verbunden sind. Einkaufszentrum sollen möglichst Bestandteil eines gesellschaftlichen Zentrums sein, zu dem Einrichtungen für Dienstleistungen sowie für kulturelle, sportliche, medizinische u. a. Zwecke gehören. Diese Kombination unterschied­licher Betriebe und Einrichtungen trägt dazu bei, die materiellen und geistig-kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung immer besser zu befriedigen, und fördert ein reges gesellschaftliches Leben. We­sentliche Vorteile der Einkaufszentrum sind: Die Kunden sparen durch die konzentriert angebotenen Sortimente und Dienstleistungen Zeit und Wege; es bestehen gute Voraussetzungen für einen rationellen Um­schlag der Waren. Einkaufszentrum lösen schrittweise die histo­risch überholten und für die Konsumenten sehr zeitaufwendigen Einzelstandorte und Einkaufs­straßen mit vorwiegend kleinen Verkaufsstellen und stark zersplittertem Sortiment ab. In  vollzieht sich die Entwicklung von Einkaufszentrum differen­ziert; indem aus kleinen Verkaufsstellen durch Rekonstruktion und Sortimentsbereinigung Groß­objekte an einem Standortkomplex entstehen; mit der Rekonstruktion des Handelsnetzes verkehrsfreie Einkaufsboulevards geschaffen und in den Schwerpunktgebieten des Wohnungsbaus der­artige Zentren neu errichtet werden. Die Entste­hung von Einkaufszentrum setzt das planmäßig koordinierte Handeln aller an der Versorgung beteiligten Partner voraus (territoriale Staatsorgane, Einzel­handelsbetriebe unterschiedlicher Eigentumsfor­men, Dienstleistungsbetriebe, Einrichtungen der örtlichen Versorgungswirtschaft).