Einkommen

Einkommen — 1. Einnahmen, die durch die Realisierung des in der Gesellschaft produzierten Neuwerts vom Staat, von den Betrieben und den einzelnen Mitgliedern der Gesellschaft an­geeignet werden. Nach Abzug des Ersatzfonds (Ersatzfonds, gesellschaftlicher) vom gesellschaft­lichen Gesamtprodukt verbleibt das National­einkommen. Dieses wird auf der Grundlage der historisch entstandenen Arbeitsteilung und ent­sprechend den Erfordernissen der Entwicklung der Produktion und Reproduktion verteilt und um­verteilt (Distribution, Umverteilung). Die Grundlage für die Entstehung der Einkommen und damit auch für deren Umverteilung wird in der pro­duktiven Sphäre geschaffen; die Produktionsver­hältnisse bestimmen die klassenmäßige Verteilung der Einkommen Hierbei treten grundsätzlich Primärein­kommen und Sekundäreinkommen, auch als urspr. und abgeleitete Einkommen bezeichnet, in Erschei­nung. Die Verteilung und Umverteilung des Na­tionaleinkommens ist nicht mit einer einmaligen Aufteilung des Nationaleinkommens in Primär- und Sekundäreinkommen abgeschlossen, sondern ist ein vielstufiger Prozess, da z. B. auch Umver­teilung von Einkommen durch Zentralisierung von Mitteln seitens des sozialistischen Staates, die sowohl aus Primär- als auch aus Sekundäreinkommen resul­tieren, vorgenommen wird (Steuern, Abgaben etc.). Im Ergebnis dieses Prozesses entsteht das Endeinkommen. Dieser Prozeß unterscheidet sich im sozialistischen Wirtschaftssystem prinzipiell von dem im kapitalistischen Wirtschaftssystem. Während im Kapitalismus bei der Einkommens­bildung die Sicherung von kapitalistischem Profit im Vordergrund steht, dient die sozialistische Einkommensbildung der Sicherung und Realisie­rung gesellschaftlicher Erfordernisse und damit der bestmöglichen Befriedigung der Bedürfnisse der einzelnen Mitglieder der Gesellschaft. Gesamtprodukt, gesellschaftliches, Reinein­kommen — 2. im steuerrechtlichen Sinne der Gesamtbetrag der Einkünfte (Einkünfte, steuerrechtliche) aller Einkunftsarten (Einkünfte aus Land-, Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selb­ständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapi­talvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte — dazu gehören z. B. wieder­kehrende Einkünfte wie vererbliche Renten, Leib­renten, Zuschüsse und sonstige Vorteile, Ein­künfte aus gelegentlichen Vermittlungen und der Vermietung beweglicher Gegenstände) nach Aus­gleich mit Verlusten, soweit es die gesetzlichen Bestimmungen gestatten, und nach Abzug der Sonderausgaben.