Einkommenspolitik

Einkommenspolitik, sozialistische —. Gesamtheit ökonomischer und juristischer Maßnahmen des sozialistischen Staates zur Regelung der Verteilung und Verwendung des Nationaleinkommens auf bzw. durch die Klassen, Schichten und sozialen Gruppen mit dem Ziel der ständigen Erhöhung des Realeinkommens der Werktätigen. Die Einkommenspolitik ver­wirklicht der sozialistische Staat über die Lohn­politik (einschl. Prämien), die Lohn- und Einkom­mensteuerpolitik, die Preispolitik, die Renten­politik, die sozialpolitischen Maßnahmen zur Unterstützung sozialer Gruppen (z. B. Kindergeld, Geburtenbeihilfe), die Kreditpolitik usw. Die Einkommenspolitik trägt in Verbindung mit der Stabilität der Preise und Tarife zur Sicherung eines ständig steigenden Lebensniveaus auf der Grundlage der Über­einstimmung zw. gesellschaftlichen Erfordernis­sen und den Interessen der Klassen, Schichten, der Kollektive und des einzelnen bei. Die Entwicklung der Einkommen vollzieht sich vor allem über die Entwicklung des Arbeitseinkommens als wich­tigste Einkommensquelle, verbunden mit steigen­den einkommenswirksamen Zuwendungen aus gesellschaftlichen Fonds, die vor allem soziale Gesichtspunkte berücksichtigen. Durch die Ge­samtheit der politischen und ökonomischen Be­dingungen wird gesichert, dass steigendes Einkom­men auch Lebensstandard erhöhend für den einzel­nen Bürger und seine Familie wird. Die Einkommenspolitik ist auf die weitere Verwirklichung der Hauptaufgabe gerichtet.