Einmanngesellschaft

Einmanngesellschaftim kapitalistischen Recht Kapitalassoziation, deren Vermögen in der Hand eines Gesellschafters (der selbst juristische Person sein kann) konzentriert ist. Die Einmanngesellschaft kommt am häufigsten bei Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) vor und bewirkt praktisch eine Haftungs­beschränkung auf das abgesonderte Vermögen des Inhabers der Einmanngesellschaft Gesetzgebung und Rechtspre­chung in der BRD und in Italien erkennen die Einmanngesellschaft an, im Gegensatz zu Frankreich, Belgien und Großbritannien. Nach anderen Rechtsordnungen ist die Einmanngesellschaft nur bei GmbH, nicht bei AG zulässig.