Einstandspreis

Einstandspreis — vom Abnehmer eines Erzeugnis­ses entrichteter Preis, der den Einkaufspreis so­wie die Warenbezugskosten (Frachten, Rollgelder, Porti, Verpackungskosten) und die Bezugsneben­kosten (z.B. Kosten der Transportversicherung und Wiegekosten) umfasst. Kalkulationswirksame Preiszu- und -abschläge werden im Einstandspreis berück­sichtigt. In der Preiskalkulation können die direk­ten technologischen Kosten für Material außer zum Materialverrechnungspreis und zum Ein­kaufspreis auch zum Einstandspreis bewertet werden.