Einstellung

Einstellung — 1. termingebundener Beginn eines Arbeitsrechtsverhältnisses durch Abschluss eines Arbeitsvertrages, Berufung oder Wahl. — 2. Beendigung eines gerichtlichen, vertragsgericht­lichen, Zwangsvollstreckungs- oder Verwaltungsverfahrens ohne Sachentscheidung.