Einzelgenehmigungsverfahren

Einzelgenehmigungsverfahren - behördliche Ge­nehmigung jedes einzelnen Geschäftsabschlusses im zwischenstaatlichen Warenverkehr. Im Gegen­satz zur Liberalisierung von Außenhandels­geschäften im interkapitalistischen Handel be­nutzen imperialistische Staaten das Einzelgenehmigungsverfahren insbes. dazu, den intersystemaren Handel zu erschweren und zu reduzieren. Sie bedienen sich des Einzelgenehmigungsverfahrens zur Durchsetzung politischer und handelspolitischer Ziele.