Einzelhandelsbetrieb

Einzelhandelsbetrieb — ökonomisch, juristisch und technisch-organisatorisch eigenverantwortlich tä­tige gesellschaftliche und wirtschaftliche Ein­heit, in der Arbeitskräfte, Arbeitsmittel, Arbeits­gegenstände und finanzielle Fonds vereinigt sind, um den Zirkulationsprozess bei Konsum­gütern abzuschließen (Einzelhandel). Dabei werden Teilprozesse des Wareneinkaufs, der Be­standshaltung und des Warenverkaufs verbunden mit Dienstleistungen zum Zwecke der unmittel­baren Versorgung der individuellen Konsumenten vollzogen. Die sozialistischen Einzelhandelsbetrieb arbeiten auf der Grundlage des Planes nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Sie müssen, indem sie ihre Fonds effektiv ausnutzen und die Arbeitsproduk­tivität steigern, hohe Versorgungsleistungen bei geringstem Aufwand sichern. — In  exi­stieren volkseigene, genossenschaftliche, Kom­mission- und private Einzelhandelsbetrieb Wirtschaftorganisatorisch hat sich folgende Struktur der Einzelhandelsbetrieb herausgebildet: a) Betriebe mit konzentrierter, i. allg. auf ein oder wenige Großobjekte beschränkter materiell-tech­nischer Basis, relativ universellem Angebot an Konsumgütern des Massenbedarfs und breitem Versorgungsradius (Warenhäuser); b) Betriebe mit einer relativ großen Anzahl verschiedenartiger territorial verstreuter Verkaufseinrichtungen, wie Kaufhäuser, Kaufhallen, Verkaufsstellen, ohne wesentliche Begrenzung des Handelspro­gramms für Konsumgüter des Bevölkerungs­bedarfs, oftmals unter Einschluss der Gaststätten; c) Betriebe mit einer größeren Anzahl von Ver­kaufseinrichtungen, meistens unterschiedlichen Typs, und spezialisiertem Handelsprogramm, z. B. Waren täglicher Bedarf, Textil- und Be­kleidungserzeugnisse, oder auch Gaststätten. Spezialisierte Einzelhandelsbetriebe dieser Art kommen vor allem in der Hauptstadt  Berlin, in den Bezirks­städten, Großstädten und industriellen Ballungs­gebieten vor. Private Einzelhandelsbetrieb (einschl. .Kommis­sionshandel) bestehen in  meist aus nur einer Wirtschaftseinheit (Verkaufsstelle).