Einzelhandelsnetz

Einzelhandelsnetz - Gesamtheit aller standortgebundenen und -veränderlichen (ambulanten) Verkaufsstellen mit oder ohne Verkaufsraumfläche, Gaststätten und Einrichtungen des Versandhan­dels der verschiedenen Eigentums- und Betriebs­formen eines Territoriums (Republik, Betrieb, Kreis, Stadt, Versorgungsbereich), die der Ver­sorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern sowie warenbezogenen und gastronomischen Leistungen dienen. Das Einzelhandelsnetz ist Teil der materiell-technischen Basis des Einzelhandels und Element der sozialen Infrastruktur. Für seine Gestaltung sind drei Prin­zipien maßgebend: a) Das Prinzip der komplex­regionalen Organisation soll sichern, dass alle Verkaufsstellen und öffentlichen Gaststätten, die im jeweiligen Territorium an der Versorgung der Bevölkerung mitwirken, sinnvoll zusammenwir­ken, unabhängig von Eigentumsform und Unter­stellung. Entsprechend der sozialökonomischen und territorialen Struktur und den bestehenden und sich herausbildenden Konzentrationspunkten wird das Territorium in Versorgungsgebiete, -teilgebiete und -bereiche unterteilt. Ziel ist, die Einrichtungen des Einzelhandels auf die zweck­mäßigsten Standorte zu verteilen, an denen sie am günstigsten die Versorgung sichern, in zumutbarer Zeit zu erreichen sind und zugleich ihre Tätigkeit effektiv vollziehen können. b) Das Prinzip des stufenweise konzentrischen Aufbaus des Einzelhandelsnetz be­rücksichtigt den Zusammenhang zw. der regiona­len Gliederung des Versorgungsgebietes, den Verbrauchs- und Einkaufsgewohnheiten der Be­völkerung, der Häufigkeit der Nachfrage nach den einzelnen Waren. Daraus leitet sich der stufen- weise Aufbau des Einzelhandelsnetzes ab. Dabei gilt der Grundsatz: Je stärker die Nachfrage, desto mehr sind die Einrichtungen den Wohnungen der Konsumenten anzunähern, je geringer die Nachfrage, desto größer Entfernung und Konzentration. Die erste Stufe umfasst alle Waren und Leistungen des täglichen Bedarfs (wie Kaufhallen, Landhandels­verkaufsstellen, Speise- und Getränkegaststätten), die zweite Stufe außer den Waren des täglichen Bedarfs Konsumgüter und Leistungen der häufigen Nachfrage (Kaufhäuser, Industriewarenver­kaufsstellen, Spezialitätengaststätten), die dritte Stufe insbes. Waren und Leistungen des seltenen Bedarfs (Einrichtungshäuser, hochspezialisierte Industriewaren- sowie Nahrungs- und Genussmittelverkaufsstellen). c) Das Prinzip der bedarfs­orientierten Spezialisierung berücksichtigt die Entwicklung sozialistischer Lebens-, Verbrauchs- und Einkaufsgewohnheiten und eines leistungs­fähigen Einzelhandels. Um die Bevölkerung immer besser zu versorgen und ihr den Einkauf zu er­leichtern, sind die Waren nach Bedarfskomplexen anzubieten. In welchem Maße. sich die Einrich­tungen spezialisieren, hängt von Größe, Standort und örtlichen Gegebenheiten ab.