Einzelhandelsnetzplanung

Einzelhandelsnetzplanung — Festlegung der Ent­wicklung des Einzelhandelsnetzes in Umfang (Kapazität) und Struktur sowie hinsichtlich der Standortverteilung in einem bestimmten Territo­rium unter Einbeziehung aller Handels- und Eigentumsformen. Die Einzelhandelsnetzplanung muss den Erfordernissen der Entwicklung und der Komplexität der .Ver­sorgung in Einheit mit der Ökonomie entsprechen, die Herausbildung leistungsfähiger Einrichtungen fördern, die sozialistische Intensivierung und Rationalisierung unterstützen und die Arbeits- und Lebensbedingungen für die Mitarbeiter des Han­dels verbessern helfen. Die Einzelhandelsnetzplanung hat dazu beizutra­gen, dass sich die Ergebnisse unserer Wirtschafts­und Sozialpolitik im Angebot an Waren und Lei­stungen widerspiegeln, das Sortiment und Lei­stungsprofil der Verkaufsstellen und Gaststätten dem Bedarf, den Einkaufs- und Verbrauchs­gewohnheiten der Bevölkerung entsprechen, der Einkauf erleichtert und der Zeitaufwand für den Einkauf und die Inanspruchnahme von Leistungen reduziert wird, sich der Warenumschlag beschleu­nigt und sich die Kapazitätsauslastung, die Produktivität und Effektivität der Handelstätigkeit verbessern. — Die Einzelhandelsnetzplanung muss aus längerfristigen Entwicklungslinien der Territorien insgesamt und der Versorgung in ihrer zunehmenden Komplexität abgeleitet werden. Sie hat vor allem folgende Aufgaben: a) die Arbeitsteilung (Sortiment und Standort) und die kooperativen Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Versorgungsträ­gern des Einzelhandels mit Konsumgütern, waren- bezogenen und gastronomischen Leistungen plan­mäßig festzulegen; b) die Kapazitäten wissen­schaftlich begründet zu planen. Die Einzelhandelsnetzplanung vollzieht sich in folgenden Etappen: a) Analyse des Einzel­handelsnetzes und seiner Beschaffenheit (Lei­stungsfähigkeit, Rationalisierungsmöglichkeit, weitere Nutzbarkeit); b) Ermittlung der versor­gungspolitischen, sozialen, ökonomischen, ökono­misch-geographischen und demographischen Faktoren, die auf die perspektivische Entwicklung des Einzelhandelsnetzes einwirken. Das Einzelhan­delsnetz wird unter Leitung und Verantwortung der örtlichen Staatsorgane geplant.